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Last Update => 13.09.2024
© Bergsträßer-Agility-Club
Platzordung
1.
Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und dem Platzwart. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig.
Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
2.
Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung und andere Vereinsdokumente des Bergsträßer Agility
Club e.V.
3.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die
Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmunge. Eltern haften
für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
4.
Das Betreten des Platzes und benutzen der Trainingsgeräte geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit und
Aufforderung eines Trainers untersagt.
5.
Die Teilnahme am Training ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des Versicherungsnachweises möglich. Der
Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e
altersentsprechend impfen zu lassen.
6.
Jedes Nichtmitglied ist verpflichtet sich vor der Übungsstunde beim Trainer zu melden, der über die Teilnahme von Gästen
entscheidet.
7.
Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft , krank oder krankheitsverdächtig sind haben keinen Zutritt zum Platz. Die
Übungsleiter behalten sich vor, Hunde von der Übungsstunde auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei
groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.
8.
Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zom Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz
ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen (Einsammeln/Begießen). Ein
Verunreinigungsgeld von 0,50 € kann durch den Trainer/den Vorstand verlangt werden.
9.
Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Übungsgelände, die Geräte,
die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt.
10.
Die Hinterlassenschaften der Hunde sind auch beim Gassi gehen in der gesamten Umgebung einzusammeln und in den dafür
vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
11.
Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden haben die Hunde angeleint zu sein. Auch während der Übungsstunde
sind die Hunde anzuleinen, wenn sie nicht an der Reihe sind.
12.
Der Trainingsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Es erfolgt stets ein gemeinsamer Auf- und Abbau des Parcours. Hundeführer,
die nicht rechtzeitig zum Trainingsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen
Übung.
13.
Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes bzw. Platzwartes können
denAusschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz alles Menschen und ihren Hunden, müssen
bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Trainingsbetrieb im Interesse alles reibungslos durchgeführt werden kann.
Wir danken für Euer Verständnis!
Der Vorstand