.                                                                                                                                                                                                              Biblis, den 11.05.2020 Arno Händschke 1. Vorsitzender     Wir sind Mitglied im: Wir sind auch auf facebook zu finden! info@bergstraesser-agility-club.de Last Update =>  13.09.2024 © Bergsträßer-Agility-Club Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept I. Vorbemerkung Die im Folgenden aufgezählten Schutz- und Hygienemaßnahmen dienen dem Ziel, bei anhaltender Corona (SARS-CoV-2) -Pandemie die Funktionsfähigkeit des Trainingsbetriebes aufrecht zu erhalte, dabei aber gleichzeitig die Gesundheit der Trainer und Mitglieder des Vereins sowie aller anderen des Trainingsgelände betretenden Personen zu schützen. Die Maßnahmen sind an die Bedingungen vor Ort angepasst, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für alle Beteiligten sicherzustellen. II. Schutzmaßnahmen 1. Eingangsbereich  Im Eingangsbereich wird ein Aushang zu den auf dem Gelände geltenden und zu beachtenden Hygieneregeln und zum Abstandsgebot angebracht. Besuchern und Zuschauern jeglicher Art wird der Zugang aktuell nicht gestattet. Nur Teilnehmer der jeweiligen Übungsstunden ist das Betreten des Geländes gestattet. Ansammlungen im Eingangsbereich sind nicht gestattet. 2. Trainingsbetrieb 2.1. Training Die Hundeführer dürfen keine Krankheitsanzeichen aufweisen. Mindestabstand von 1,5m muss gewahrt werden. Vor und nach dem Training sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen/desinfizieren. Nach dem Training wird das Gelände inkl. PKW sofort/unverzüglich verlassen. Es werden sich max. 20 Personen auf unserem 2000qm großen Gelände gleichzeitig aufhalten. Diese werden zusätzlich in kleine Gruppen aufgeteilt. Die Teams müssen sich rechtzeitig vorab zum Training anmelden, das eine bessere Gruppeneinteilung planbar ist und eine zu große Personenanzahl vermieden werden kann. 2.2. empfohlene begleitende Maßnahmen im Trainingsbetrieb Bei Einhaltung des Mindestabstandes besteht eine Maskenpflicht. Situationsbedingt kann vom Trainer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden. 2.3. Wartebereich / Parkplatz Begleitpersonen halten sich im PKW auf. Auf dem Parkplatz, der auch als Wartebereich dient, ist stets auf den gebotenen Mindestabstand von 1,5m zu achten. 3. Allgemeines / begleitende Maßnahmen 3.1. Mindestabstand / Hygiene Zum Schutz aller Beteiligten ist stets auf den gebotenen Mindestabstand von 1,5m zu achten. Häufiges Händewaschen verringert das Infektionsrisiko. Vor und nach jedem Training sind die Hände gründlich zu waschen / desinfizieren. 3.2. Toiletten In der Toilette ist auf ausreichend Seife und befüllte Handtuchspender zu achten. Die Toiletten werden nach einem Plan gereinigt und desinfiziert. 3.3. Vereinsheim Das Vereinsheim bleibt geschlossen, hier ist der Zutritt verboten. Es werden keine Getränke verkauft. 3.4. Geräteunterstand / Container Im Geräteunterstand dürfen sich während des Auf- und Abbaus max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Im Container darf sich während des Auf- und Abbaus max. 1 Person aufhalten. 4. Unterweisung und Kommunikation Alle Beteiligten sind über das Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept zu informieren. Das Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept ist auf dem Trainingsgelände und auf der Homepage veröffentlicht.