© Bergsträßer-Agility-Club
Last Update: 18.01.2018
1.
Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und dem Platzwart. Für die
Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge
zu leisten.
2.
Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung und andere
Vereinsdokumente des Bergsträßer Agility Club e. V.
3.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen,
Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch
ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre
Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
4.
Das betreten des Platzes und benutzen der Trainingsgeräte geschieht auf eigene
Gefahr und ist ohne Anwesenheit und Aufforderung eines Trainers untersagt.
5.
Die Teilnahme am Training ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des
Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine
Hundehaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e
altersentsprechend impfen zu lassen.
6.
Jedes Nichtmitglied ist verpflichtet sich vor der Übungsstunde beim Trainer zu
melden, der über die Teilnahme von Gästen entscheidet.
7.
Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind
haben keinen Zutritt zum Platz. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde von der
Übungsstunde auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben
Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.
8.
Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum
Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung
durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen (Einsammeln/Begießen). Ein
Verunreinigungsgeld von 0,50 € kann durch die Trainer/den Vorstand verlangt
werden.
9.
Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu
werfen. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder
Zeit pfleglich behandelt.
10. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind auch beim Gassi gehen in der gasamten
Umgebung einzusammeln und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
11.
Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden haben die Hunde angeleint
zu sein. Auch während der Übungsstunde sind die Hunde anzuleinen, wenn sie nicht
an der Reihe sind.
12.
Der Trainingsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Es erfolgt stets ein gemeinsamer
Auf- und Abbau des Parcours. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Trainingsbeginn
erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen
Übung.
13.
Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des
Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Trainingsbetrieb, einen
Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und
ihren Hunden, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Trainingsbetrieb im Interesse aller
reibungslos durchgeführt werden kann.
Wir danken für Euer Verständnis!
Der Vorstand